Über uns

Der demokratische Aufbau einer Genossenschaft

Vorstand
Die Vorstandsmitglieder führen die Geschäfte der Genossenschaft
Aufsichtsrat
Die Aufsichtsratsmitglieder bestellen, beraten und kontrollieren den Vorstand
Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das "Parlament der Genossenschaft". Die gewählten Vertreter nehmen die Rechte der Mitglieder wahr. Sie wählen u.a. auch den Aufsichtsrat.
Mitglieder
Die Mitglieder haben, soweit sie volljährig sind, aktives und passives Wahlrecht für die Vertreterversammlung