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Wie werde ich Mitglied und Nutzer einer Genossenschaft?

Als Mitglied einer Genossenschaft wird man zum Miteigentümer am Gesamtbestand des Unternehmens und gewissermaßen auch "Mieter im eigenen Haus". Das Nutzungs- statt Renditeprinzip verhindert, dass genossenschaftliche Wohnungen als Spekulationsobjekte benutzt werden
Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft ist die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen, deren Höhe in jedem Unternehmen variiert. Hiermit erwirbt das Mitglied nicht nur individuelles, sondern gemeinschaftliches Eigentum
Eine Genossenschaftswohnung wird an das Mitglied unter Berücksichtigung der Dauer der Mitgliedschaft und seiner Wohnungswünsche z.B. zu Größe, Lage und Miethöhe vergeben. Bei Abschluss des Nutzungsvertrags sind satzungsgemäß oft weitere Geschäftsanteile zu zeichnen.
Alle Rechte und Pflichten des Mitglieds sind in der Satzung verankert. Im Nutzungsvertrag - im Unterschied zum herkömmlichen Mietvertrag - werden dem Mitglied gegen Zahlung des monatlichen Nutzungsentgelts die Dauernutzung der Genossenschaftswohnung zugesichert