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Gut und sicher Wohnen bei einer Genossenschaft

Was macht das Wohnen bei einer Genossenschaft so attraktiv? Nun, zunächst ist man als Mitglied einer Genossenschaft gewissermaßen "Mieter im eigenen Haus". Dies schafft nicht nur ein gutes und beruhigendes Gefühl, sondern verschafft auch - außer man zahlt dauernd die Miete nicht - lebenslanges Wohnrecht! Andererseits aber kann das Genossenschaftsmitglied jederzeit seinen Mietvertrag unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist (= gesetzliche Kündigungsfrist) kündigen.
Was ferner für den Mieter wichtig ist: Wohnungen bei Genossenschaften sind keine Spekulationsobjekte! Der Mieter zahlt eine wirtschaftlich angemessene Miete. Die Genossenschaft investiert Gewinne wieder, entweder in den Bestand oder in den Neubau.
Schließlich hat der Mieter als Mitglied durch das vorhandene Stimmrecht ein Mitspracherecht.