Was passiert beim Tod eines Mieters?

Das Mietverhältnis endet nicht automatisch nach dem Tod eines Mieters. War der Verstorbene verheiratet, tritt mit dem Tod der hinterbliebene Ehegatte ohne weiteres in das Mietverhältnis ein. Gibt es keinen Familienangehörigen, der das Mietverhältnis weiterführen möchte, wird dieses vom Erben fortgeführt. Dieser kann jedoch mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten das Mietverhältnis beenden.

Zuletzt aktualisiert am 18.12.2014 von Sven Thiele.

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