Darf ich selber Bodenbeläge, z. B. Laminat, in meiner Wohnung verlegen oder meine Wohnung anderweitig baulich verändern?

Diese, wie auch jede andere bauliche Veränderung, die Sie vornehmen möchten, beantragen Sie bitte vor der Durchführung schriftlich bei der Genossenschaft. Ein Bauvorhaben ist nur mit unserer Zustimmung zulässig.

Zuletzt aktualisiert am 18.12.2014 von Sven Thiele.

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